Börsenhandelsbedingungen für Abnehmer und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von www.leadsale.de

Stand: 01.03.2012

§ 1 Geltungsbereich

  1. Dieser Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen zwischen dem Abnehmer, der Leads (Interessentendatensätze) auf der von der salesurance GmbH, Potsdamer Platz 11, D-10785 Berlin (nachfolgend LEADSALE genannt) betriebenen Börsenplattform leadsale.de (nachfolgend Börsenplattform genannt ) erwirbt.
  2. Mit Eintragung/Anmeldung bei LEADSALE oder mit Nutzung der Dienstleistungen von LEADSALE werden diese AGB anerkannt.
  3. Die AGB gelten zwischen dem Abnehmer und LEADSALE für alle, auch zukünftigen Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, im Zusammenhang mit der Börsenplattform und dem auf ihr stattfindendem Handel.
  4. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Abnehmers finden keine Anwendung, es sei denn, LEADSALE hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Abnehmers ausdrücklich anerkannt.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Rechtsstellung

  1. Der Erwerb von Leads steht ausschließlich juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen offen, soweit diese als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätig sind.
  2. Mit Vertragsschluss bestätigt der Abnehmer, dass er zu diesem Personenkreis zählt.
  3. Beide Parteien betreiben ihre Seite unabhängig voneinander und sind für ihre Webseiten technisch und inhaltlich allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft, noch einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien.

§ 3 Leistungsbeschreibung

  1. LEADSALE vermittelt deutschlandweite Leads (Interessentdatensätze) im Finanz- und Versicherungsbereich an Makler und Mehrfachagenten.
  2. LEADSALE stellt über das Internet eine unter www.leadsale.de erreichbare Börsen- und Handelsplattform zur Verfügung, über die Interessenten-Anfragen, sog. Leads (auch Datensätze genannt) zu Finanzdienstleistungen und zu Versicherungen gehandelt werden können.
  3. Vor dem Kauf werden je Datensatz Sparte, Einstellungsdatum und PLZ des Interessenten sowie der aktuelle Preis angezeigt. Die zur Identifizierung des Interessenten notwendigen Daten (Anschrift, Kontaktadressen, ggf. weitere Angaben zum Angebotswunsch) werden ausschließlich dem Käufer des Datensatzes unmittelbar nach Kauf zur Verfügung gestellt.
  4. Der Handel erfolgt nach dem Prinzip der Versteigerung (Top-Down-Auktion). Beginnend mit dem Startpreis fällt der Preis in regelmäßigen Zeit-Abständen bis zum unteren Limit (Mindestpreis). Der erste Börsenteilnehmer, der auf die Kaufen- Schaltfläche klickt, erhält den Zuschlag zum aktuellen Preis.
  5. Der Preis versteht sich als Nettopreis zzgl. MwSt.

§ 4 Vertragsschluss und Datenpflege

  1. Der Vertragsschluss findet mit der Anmeldung des Abnehmers auf der Börsenplattform und anschließender Freischaltung durch LEADSALE.
  2. Ein Anspruch des Abnehmers auf Aufnahme oder den Betrieb der Börsenplattform zu bestimmten Konditionen oder überhaupt besteht nicht.
  3. Bei Erhalt des erforderlichen Abbuchungsauftrages wird der Account freigeschaltet.
  4. Nach Freischaltung durch LEADSALE sind die Daten im online Account vollständig einzutragen und die AGB zu bestätigen. Insbesondere die persönliche Umsatzsteuer-ID, oder die Steuernummer sowie ein gültiges Bankkonto in Deutschland sind anzugeben.
  5. Die Bereitstellung der Datensätze erfolgt über die Börsenplattform.
  6. Änderungen bei der Anmeldung erteilten Daten, wie z.B. Rechtsform, Adresse, Tel.-Nr. etc. sind umgehend und schriftlich gegenüber LEADSALE zu melden/korrigieren.
  7. Dem Abnehmer obliegt es, bei der Benutzung von Zugangsdaten zur Börsenplattform größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen und jedwede Maßnahme zu ergreifen, welche den vertraulichen, sicheren Umgang mit den Daten gewährleistet und deren Bekanntgabe an Dritte verhindert. Der Abnehmer ist für den Missbrauch von Zugangsdaten verantwortlich, falls er nicht darlegen und nachweisen kann, dass dieser nicht auf seinem Verschulden basierte.

§ 5 Sperrung

  1. LEADSALE kann das Konto des Abnehmers jederzeit sperren, wenn der Abnehmer gegen die Bestimmungen dieser AGB, oder im Rahmen der Nutzung des Börsenportals gegen geltendes Recht verstößt oder LEADSALE ein berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Abnehmers hat. LEADSALE kann ein Konto insbesondere dann sperren, wenn der Abnehmer:

a) nicht für ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto sorgt, sodass eine Lastschrift durch LEADSALE nicht eingelöst werden kann;

b) bei der Anmeldung falsche Daten angegeben hat;

c) Änderungen seiner Anschrift-, Bank-, oder Kontaktadressdaten (Telefon, Telefax, E-Mail) nicht mitgeteilt hat;

d) im Zusammenhang mit seiner Nutzung von LEADSALE Rechte Dritter verletzt;

e) Leistungen von LEADSALE missbraucht hat;

f) oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

  1. Sobald ein LEADSALE das Konto gesperrt hat, darf der Abnehmer die Plattform nicht mehr nutzen und sich ohne ausdrückliche Zustimmung von LEADSALE nicht erneut anmelden. Ein gesperrtes Konto kann auf Antrag wiederhergestellt werden, wenn der Grund für die Sperrung beseitigt worden ist. Die Freischaltung eines gesperrten Kontos ist kostenpflichtig. Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.

§ 6 Kündigung

  1. Die ersten 4 Wochen nach Anmeldung als Abnehmer gelten als Testphase. In dieser Zeit kann der Vertrag jederzeit mittels einfacher Mail an info@leadsale.de gekündigt werden.
  2. Nach der Testphase ist die Laufzeit für die genannten Angebote unbegrenzt und kann durch Kündigung eines der VertragsAbnehmer beendet werden.
  3. Die Kündigung muss per eingeschriebenen Brief erfolgen und wird mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende wirksam.
  4. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt, es besteht für LEADSALE insbesondere dann, wenn der Vermittler Vorschriften des Wettbewerbsrechtes verletzt, gegen den Datenschutz verstößt, länger als 7 Tage in Zahlungsrückstand ist und/oder sonstige Regelungen dieses Vertrages verstößt.

§ 7 Pflichten des Abnehmers

  1. Eine außervertragliche Weitergabe der Daten an Dritte darf nicht erfolgen.
  2. Der Abnehmer muss Makler oder Mehrfachagent sein. Er darf kein Ausschließlichkeitsvermittler sein. Der VP versichert, dass er und seine Abnehmer für die Vermittlung von Versicherungen nicht an bestimmte Versicherungsgesellschaften oder Finanzdienstleistungsunternehmen gebunden sind.
  3. Der Abnehmer verfügt über eine qualifizierte Berufserfahrung.
  4. Die Auflagen des Datenschutzes sind zu beachten.
  5. Der Abnehmer muss über ein aktuelles und unabhängiges Vergleichsprogramm verfügen (bei Versicherungen).
  6. Der Abnehmer muss den Interessenten innerhalb von max. 3 Werktagen kontaktieren. Er darf dabei nicht als LEADSALE auftreten und muss den Interessenten darauf hinweisen, dass er ein unabhängiger Vermittler ist.
  7. Für die Beratungsleistung oder -Fehlleistung übernimmt der Abnehmer die alleinige Verantwortung. Er hat dabei sämtliche kaufmännischen Grundsätze und branchenüblichen wettbewerbs- und versicherungsrechtlichen Grundlagen zu beachten.
  8. Der Abnehmer verpflichtet sich insbesondere, folgendes zu unterlassen:

a) Preis-/Leistungsvergleiche zu Versicherungsangeboten zu erstellen oder erstellen zu lassen, in denen die Versicherungsangebote anonymisiert sind und dadurch nicht erkennen lassen, welche Versicherungsgesellschaften mit welchen Versicherungsprodukten miteinander verglichen werden.

b) Zu solchen Vergleichen den Eindruck zu vermitteln, es handele sich um einen repräsentativen Überblick, wenn nicht alle Anbieter in den Vergleich mit einbezogen wurden.

c) Im unmittelbaren Zusammenhang mit solchen Vergleichen nicht darauf hinzuweisen, dass die Leistungen (z.B. von Versicherungstarifen) sich wesentlich unterscheiden können, wenn nicht zu allen im Vergleich genannten Gesellschaften gleichzeitig auch alle relevanten Details zum Leistungsangebot beigefügt wurden.

  1. Den übertragenen Datensatz zu speichern oder zu nutzen, nachdem der Betroffene der Datenspeicherung und/oder Nutzung widersprochen hat.

§ 8 Leaddefinition

  1. Als regelgerechter Lead gelten Anfragen mit den folgenden Voraussetzungen: Vollständige Angabe von

a) Name

b) Adresse

c) Geburtsdatum

d) Geschlecht

e) Beratungswunsch

f) Erreichbarkeit über mindestens einen telefonischen Kommunikationsweg

  1. Doppelte Leads/Datensätze werden aussortiert. LEADSALE wird versuchen, dass Leads nicht doppelt verkauft werden können. Als doppelt gilt ein Lead, wenn dieselbe Person eine Anfrage zur gleichen Sparte auf den uns angeschlossenen Portalen mehrfach innerhalb von 8 Wochen gestellt hat. Es werden keinerlei Lieferverpflichtungen und auch keine Haftung für die Qualität der Datensätze übernommen.
  2. Soweit erforderlich hat der Abnehmer zudem für die entsprechenden versicherungsrechtlichen, gewerberechtlichen und sonstigen aufsichtsrechtlichen Erlaubnisse selbst Sorge zu tragen und diese auf Verlangen von LEADSALE unverzüglich vorzuweisen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder werden diese nicht unverzüglich nachgewiesen, ist LEADSALE zur fristlosen Kündigung gegenüber dem Abnehmer berechtigt.

§ 9 Leadpreise & Datensatzkauf

  1. Der Preis der Leads in der Börse regelt sich selbständig über Angebot und Nachfrage und unterliegt Vorgaben seitens von LEADSALE.
  2. Die Start-Preise werden von LEADSALE festgelegt, die Preise sinken täglich in ebenfalls von LEADSALE festgelegten Schritten. Die Preisfallschritte können sich jederzeit ändern. Mit der Zuordnung bzw. Buchung der Datensätze gibt der Abnehmer gleichzeitig die Willenserklärung ab, alle Leads aus den zugeordneten/ausgewählten PLZ-Gebieten kaufen zu wollen. Der Vertragsschluss entsteht, sobald ein Datensatz aus dem gewünschten PLZ Gebiet bei LEADSALE eingestellt und dem Abnehmer zugeordnet/gebucht wird.
  3. Die Bestellformulare zu den einzelnen Arten finden Sie in Ihrem persönlichen LEADSALE Account. Für alle Bestellungen gelten die AGB als verbindlich vereinbart. Es gelten zudem die Sonderbindungen für die jeweilige Bestellart. Die Sonderbedingungen der Bestellart sind im online Account einsehbar und werden bei der Abgabe der Buchung bestätigt. Alle Bestellungen und Käufe sind verbindlich und können nur innerhalb der Frist gekündigt werden.
  4. Alle Preise für die Datensätze entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preis-/Spartenliste bzw. den Bestellformularen.
  5. Alle angegebene Preise sind netto Preise und werden zzgl.  der gesetzlichen Mehwertsteuer berechnet. Die Preise pro Datensatz können variieren.

§ 10 Abwicklung und Datensätze

  1. Der Abnehmer vereinbart mit LEADSALE die gewünschte Belieferungsart und Menge. Wenn keine Vereinbarung getroffen wird ist automatisch die "Freie Buchung" vereinbart, d.h. jeder Abnehmer kann die gewünschten Leads persönlich erwerben - keine automatische Verteilung
  2. Die Anfragen werden in Echtzeit bereitgestellt.
  3. Eine Lieferung erfolgt maximal bis zum vereinbarten Betrag. Eine weitere Buchung von Datensätzen durch den Abnehmer ist bis zum gesetzten Limit, welches LEADSALE nach freiem Ermessen entscheidet, jederzeit möglich.
  4. Eine Einstellung, Unterbrechung bzw. Änderung der Datensatzlieferung ist in Ausnahmefällen durch Mittelung per e-Mail möglich (mind. 14 Tage vorher), betrifft jedoch nur feste Bestellungen. Die maximale Lieferunterbrechung beträgt 3 Wochen im Jahr.
  5. Eine Liefergarantie der Datensätze in der gewünschten Sparte und Anzahl und die Gewährleistung eines erfolgreichen Abschlusses kann von LEADSALE nicht übernommen werden.

§ 11 Reklamationsgründe

  1. Reklamationen können grundsätzlich nur innerhalb von 14 Tagen nach der Bereitstellung erfolgen. Interessenten-Datensätze, die als Reklamation anerkannt werden, sind wieder in der freien Verfügung von LEADSALE und dürfen vom VertragsAbnehmer oder Mitarbeiter nicht weiter kontaktiert werden.
  2. LEADSALE hat das Recht, alle Reklamationen zu recherchieren. Bei berechtigten Reklamationen wird der Kaufpreis entsprechend dem Reklamationssatz mittels Gutschrift erstattet.
  3. Datensätze die reklamiert wurden, befinden sich dann max. 14 Tage im Reklamationsstatus. Sollte nach dieser Zeit kein Ergebnis vorliegen, wird der Datensatz automatisch gutgeschrieben. Datensätze die reklamiert werden, sind jedoch bis zur finalen Überprüfung und ggf. der Erstattung vom Abnehmer zu bezahlen. Ein Nichteinzug von Rechnungen oder Erstattung während des Prüfvorgangs erfolgt nicht.
  4. Reklamationsgründe bei Personenversicherungen bestehen in den folgenden Fällen:

a) Der Interessent ist selbst Versicherungsmakler oder Finanzmakler im Hauptberuf und vermittelt diese Sparte selbst. Ausnahme: Der Interessent vermittelt die gewünschte Sparte nicht und hat deshalb die Anfrage gemacht.

b) Der Name oder die Adresse existiert nicht - es wurde keine Anfrage gestellt (Fake-Anfrage)

c) Unter dem angegebenen Kommunikationsweg ist der Interessent unbekannt UND ist nicht über weitere öffentliche Verzeichnisse ermittelbar.

d) Eine richtige Telefonnummer oder E-Mail ist nicht über allgemein anerkannte Auskunfts-Wege wie Telefonauskunft, Internetbasiertes und normales Telefonbuch herauszufinden.

e) Der Interessent hat sich in der Sparte geirrt. Hier erfolgt eine Kaufpreisanpassung auf die jeweilige Sparte auch wenn Sparte nicht gebucht bzw. bestellt wurde.

f) Der Interessent hat in den letzten 8 Wochen bereits eine Anfrage zur gleichen Sparte gemacht (falls eine doppelte Anfrage bei der Prüfung nicht erkannt wurde).

g) Bei PKV-Vollversicherungs-Anfragen: Der Interessent ist jetzt und voraussichtlich weitere 6 Monate pflichtversichert und hat nicht vor, sich in den nächsten 6 Monaten selbständig zu machen

h) Der Kunde ist nicht erreichbar UND auch nicht ermittelbar über elektronische Verzeichnisse (z.B. Google, Klicktel usw.)

  1. Zusätzliche Reklamationsgründe bei Anfragen zu Baufinanzierungen:

    a) Bei Anfragen unter 50.000€ Darlehenssumme wird ein Nachlass von 50% Nachlass auf den Kaufpreis gewährt, falls dies nicht vorher erkannt wurde.

    b) Interessent hat bereits vor bzw. bei Angebotsanforderung einen Darlehensvertrag abgeschlossen/unterzeichnet.

  2. Keine Reklamationsgründe bestehen in den folgenden Fällen:

    a) Der Interessent hat bereits bei jemand anderem abgeschlossen oder kein Interesse mehr. Zum Zeitpunkt der Anfrage hat aber Interesse bestanden.

    b) Der Abschluss des angefragten Produktes ist möglich, aber wirtschaftlich oder persönlich nicht empfehlenswert (z.B. Steuerspar-Konzepte für Geringverdiener oder Familienversicherung bei Sparte Private Krankenversicherung)

    c) Der angegebene Kommunikationsweg ist nicht korrekt, aber leicht über die Auskunft, internetbasiertes oder normales Telefonbuch herauszufinden.

    d) Der Interessent wurde mehrfach nicht erreicht, ist aber im öffentlichen Verzeichnis mit mind. einer Telefonnummer auffindbar

    e) Es wurde ein Datensatz zu einem günstigeren Preis erworben, welcher bereits (z.B.) 7 Tage alt war und danach reklamiert, da der Interessent bereits abgeschlossen hat (Risiko des Abnehmers)

    f) Der Interessent hat noch weitere Angebote an anderer Stelle angefordert

    g) Der Interessent hat zwischenzeitlich seine Motivation/Interesse hinsichtlich des gewünschten Angebots verloren oder geändert.

    h) Der Interessent ist Bankangestellter (außer bei Baufinanzierungsanfragen) oder Ausschließlichkeitsagent und wünscht ein Angebot, kann jedoch aufgrund dieser beruflichen Tätigkeit nicht objektiv vergleichen. Das Angebot muss jedoch für den Anfragenden selber sein, nicht für Dritte Personen.

    i) Die Anfrage wurde zwar nicht vom Interessenten persönlich gestellt, jedoch von einer dritten Person (z.B. Eltern) mit dem Wissen und der Einverständnis des Interessenten (Anfragen von Finanzdienstleistern für Kunden sind reklamationsfähig)

  3. Ausschluss von Reklamationsbedingungen bei folgenden Sparten:

    a) leadexpert Datensätze - Der Abnehmer kann Leadsale mit der individuellen Generierung von Datensätzen beauftragen. Diese Datensätze werden zu einem Festpreis ausgeliefert und sind nicht reklamierbar. Hierfür gibt der Abnehmer eine verbindliche Bestellung über das jeweilige Bestellformular im online Account ab. Die Bestellung ist mit der angegebenen Frist kündbar. Nachträgliche Erhöhung der Leadmengen und Ergänzungen von Leadsparten sind über eine Abstimmung mit dem Abnehmersupport jederzeit möglich. Leadexpert Datensätze sind mit dem Kürzel -E (z. B. PKV-E) gekennzeichnet. 

    b) Leadsync Datensätze - Der Abnehmer kann Leadsale mit der Vorqualifizierung / Synchronisierung von Interessentendatensätzen (Service: leadsync) beauftragen. Hierfür gibt der Abnehmer eine verbindliche Bestellung über das jeweilige Bestellformular im online Account ab. Die Bestellung ist mit der angegebenen Frist kündbar. Nachträgliche Erhöhung der Leadmengen und Ergänzungen von Leadsparten sind über eine Abstimmung mit dem Abnehmersupport jederzeit möglich. Leadsync Datensätze werden mit dem Kürzel VQ- oder Sync- gekennzeichnet. Diese Leads sind grundsätzlich nicht reklamierbar. Leadsale kann aber nach eigenem Ermessen in Einzelfällen nachträglichen Reklamation von Datensätzen stattgeben.

§ 12 Zahlungsmodalitäten / Gebühren

  1. Für alle Abnehmer gelten folgende Gebühren:

a) Testangebot: Die ersten 4 Wochen ab Erstanmeldung entfällt die monatliche Grundgebühr. Die Mindestabnahme Menge in der Testphase sind 10 Datensätze. Die Bezahlung der Datensätze erfolgt auf Guthabenbasis.

b) Jährliche Accountgebühr: 69,- Euro zzgl. MwSt. und wird nach der Testphase zur Zahlung fällig. Die jährliche Accountgebühr wird erstmalig 4 Wochen nach Anmeldung erhoben. Kündigt oder widerruft der Abnehmer in den ersten 4 Wochen nach Anmeldung sein Konto wieder, so entfällt die jährliche Accountgebühr. Kündigt oder widerruft der Teilnehmer erst zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die jährliche Accountgebühr nicht erstattet, bzw. auch nicht anteilig erstattet

c) Bei einer verbindlichen Bestellung von 15 Datensätzen / Monat entfällt die jährliche Accountgebühr

d) Angenommenen Reklamationen: Wird eine Reklamation von LEADSALE angenommen so ist die Reklamationsbearbeitung für den Käufer kostenlos

e) Abgelehnten Reklamationen: Bei abgelehnten Reklamationen erhebt LEADSALE eine Ablehnungsgebühr in Höhe von 15 EUR je Einzelfall. Die Ablehnungsgebühr gilt vorbehaltlich weiterer Ansprüche.

f) Inkasso und Mahnkosten: Bei Nichteinlösung von Abbuchungsaufträgen wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR 25 je Einzelfall erhoben. Weitere Gebühren entstehen für Mahnungen (20 EUR) und Mahnbescheide (100,00 EUR). Externe Inkassokosten, Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie Vollstreckungsmaßnahmen werden nach Aufwand abgerechnet. Die internen Kosten der Berarbeitung (Mitarbeiter) werden mit 80 EUR / Stunde zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Dem Abnehmer bleibt es vorbehalten geringere Gebühren nachzuweisen.

  1. Alle Zahlungen erfolgen mittels Lastschrift (Abbuchungsauftrag) oder per Einzahlung über Guthaben. Die einzelnen Kaufpreisforderungen, sowie Gebühren und Provision sind sofort zur Zahlung fällig und werden wöchentlich mittels Lastschriftermächtigung (Abbuchungsauftrag) beglichen. Schlägt der Forderungseinzug fehl, so hat der Abnehmer die dafür anfallenden Mehrkosten zu erstatten.
  2. Die Preisliste kann jederzeit von LEADSALE geändert werden.

§ 13 Rechnungen / Abrechnungen

  1. Die Rechnung bzw. Abrechnung wird im persönlichen Bereich des Abnehmers online zur Verfügung gestellt unter dem Menüpunkt "Rechnungssystem". Der Rechnungsbetrag wird von LEADSALE per Lastschrift (Abbuchungsauftrag) automatisch eingezogen, Gutschriften überwiesen bzw. auf das interne Guthabenkonto des Teilnehmers gebucht. Einwendungen sind innerhalb vier Wochen mit der genauen Begründung schriftlich einzureichen.
  2. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so kann LEADSALE vom Verzugsbeginn an Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Bundesbank verlangen.
  3. Der Abnehmer kommt ohne weitere Mahnung bei Nichteinlösung der Lastschrift in Verzug.
  4. Rechnungslauf für alle Rechnungen und Gutschriften kann von LEADSALE nach freiem Ermessen auf täglich oder wöchentlich festgelegt werden.
  5. Mit der Zahlung sind alle finanziellen Ansprüche von LEADSALE abgegolten. Die Datensätze bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LEADSALE.

§ 14 Gewährleistung und Haftung

  1. LEADSALE haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit LEADSALE, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LEADSALE für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen.
  2. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch LEADSALE und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  3. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder vorsätzlichem Verhaltens sonstiger Erfüllungsgehilfen von LEADSALE besteht keine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von LEADSALE, dessen gesetzlicher Vertreter und leitender Angestellter, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Der Abnehmer haftet für die von Ihm eingestellten Datensätze im vollen Umfang und in unbegrenzter Höhe. LEADSALE wird von Haftungsansprüchen gegenüber Dritten freigestellt, sofern nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wird.
  5. Sofern LEADSALE nicht selbst als Anbieter von Datensätzen auftritt, handelt es sich bei den im Rahmen der Online-Auktion angebotenen Datensätzen und Inhalten nicht um eigene, sondern ausschließlich um fremde Inhalte i. S. v. § 10 Telemediengesetz.
  6. Der Abnehmer verpflichtet sich Ansprüche und Kosten, die aufgrund rechtlicher Mängel der erworbenen Datensätze auftreten, direkt gegenüber dem Veräußerer des Datensatzes und nicht gegenüber LEADSALE geltend zu machen.
  7. Alle Inhalte sind erprobt und auf Ihre Funktionstüchtigkeit bei sachgemäßer Anwendung geprüft, die bereitgestellten Texte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Die Korrektheit, Vollständigkeit und ständige Aktualität der Inhalte und Daten kann jedoch nicht garantiert werden und erfolgt deshalb ohne Gewähr.
  8. Nach heutigem Stand der Technik können Fehler bzw. Ausfälle der Webseite bzw. der geschlossenen technischen Systeme nicht völlig ausgeschlossen werden. LEADSALE übernimmt keine Garantie für den ständigen und fehlerfreien Betrieb der Services und haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn dieser nicht gegeben ist. LEADSALE haftet nicht für den Inhalt der Seiten des Abnehmers.
  9. Insbesondere haftet LEADSALE nach vorstehenden Haftungsgrundsätzen nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel von Nutzern abgegebene Kauf- oder Verkaufsangebote nicht oder nicht rechtzeitig auf der Börsenplattform eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden oder Datensätze nicht richtig oder vollständig angeboten werden.

§ 15 Verhaltensregeln

  1. Bei Reklamationen sind richtige Angaben zu machen. Die LEADSALE behält sich vor, zuwiderhandelnde Abnehmer ohne Vorankündigung zu sperren.
  2. Die Terminvereinbarung und Beratung der Interessenten obliegt dem Leadkäufer. Eine Erfolgs-Garantie kann weder für das Eine, noch für das Andere gegeben werden.
  3. Schadensersatzforderungen und Vermögensschäden des Interessenten aufgrund von Falsch- oder Schlechtberatung, sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsverhalten, hat in voller Höhe der Abnehmer zu verantworten.

§ 16 Konventionalstrafen

Abnehmer sind verpflichtet:

Bei Verletzungen gegen Absatz 1-4 und gegen die AGB wird für jeden Fall einer nachgewiesenen Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.000€ unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs vereinbart.

  1. Sich strikt an Reklamationsbedingungen unter §11 zu halten
  2. Keine Falschreklamationen zu tätigen z. B. die Beeinflussung der Interessenten und Vorbereitung auf Reklamations-Recherchen.
  3. Reklamierte Datensätze, welche als Reklamation angenommen wurden, nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte).
  4. Ausgelieferte Datensätze nicht weiter zu bearbeiten bzw. zu kontaktieren (nicht nur bezüglich der angefragten Sparte), für die der Partner in Zahlungsverzug ist. Der Zahlungsverzug tritt sofort ein, sobald der Rechnungseinzug fehl schlägt.

§ 17 Datenschutzrechtliche Vorgaben

  1. Der Abnehmer verpflichtet sich, den jeweils gültigen Datenschutz zu beachten und Mitarbeiter sowie sonstige Personen, die in die Vertragserfüllung eingeschaltet werden, zur Einhaltung der relevanten Datenschutzbestimmungen zu verpflichten und mit der gebotenen Sorgfalt die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Entsprechendes gilt, sofern sich der Broker bei seiner Datenverarbeitung der Dienste Dritter bedient.
  2. Insbesondere setzen die Abnehmer für die auftragsgemäße Verarbeitung personenbezogener und vertraulicher Daten nur verlässliches Personal ein, das über die erforderliche datenschutzrechtliche Sachkunde verfügt.
  3. Sofern ein User der Verwendung seiner Daten gegenüber einer der Parteien widerspricht, werden die Parteien dafür Sorge tragen, dass diesem Wunsch entsprochen wird. Dies beinhaltet auch die unverzügliche Benachrichtigung der jeweils anderen Partei von dem Widerspruch. Die Datenlöschung ist jeweils per eMail gegenüber dem User bzw. dem jeweiligen VertragsAbnehmer zu bestätigen.

§ 18 Freistellung

  1. Der Abnehmer stellt LEADSALE von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Teilnehmer der Börsenplattform oder sonstige Dritte gegenüber LEADSALE geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte.
  2. Der Abnehmer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von LEADSALE einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Abnehmer nicht zu vertreten ist.
  3. Der Abnehmer ist verpflichtet, LEADSALE für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

§ 19 Datenschutz

  1. Die nachfolgenden Bestimmungen zum Datenschutz gelten für Abnehmer, die natürliche Personen sind.
  2. Deren personenbezogene Daten werden von LEADSALE entsprechend den Datenschutzbestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abrechnung der Geschäftsbeziehungen erhoben, verarbeitet und weiter gegeben.
  3. Eine Weitergabe dieser Daten erfolgt ausschließlich soweit dies für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist (zum Beispiel Mitteilung der Bankdaten an eine Bank im Rahmen der Abrechnung).
  4. Der Abnehmer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von LEADSALE über ihn gespeichert wurden.
  5. Zusätzlich hat der Abnehmer das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 20 Änderungen der AGB

  1. LEADSALE behält sich vor, die AGB und die Preis-/Spartenliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Änderungen werden dem Abnehmer spätestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten zur Kenntnis gegeben.
  2. Widerspricht der Abnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von einer Woche nach deren Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Ist der Abnehmer Kaufmann, wird für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Den Parteien bleibt es unbenommen, die andere Partei an deren allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  2. Es gilt das bundesdeutsche Recht unter Ausschluss von UN-Kaufrechts.
  3. Sofern eine der genannten Bestimmungen rechtlich unwirksam ist, oder durch die Änderung von Recht oder seiner Auslegung unwirksam wird, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Dies gilt auch für eventuell vorhandene Regelungslücken.